Berufsordnung der Rechtsanwälte

Die Berufsordnung der Rechtsanwälte wurde vom nationalen Anwaltsrat in der Sitzung vom 17. April 1997 verabschiedet, um die Erwartungen und Vorhersagen einer Realität anzupassen, die sich im ständigen Wandel befindet. Die Berufsordnung wurde in der Folge am 16.10.1999, 26.10.2002, 27. 01.2006, 14.12.2006  und schließlich am 12.06.2008 erneuert bzw. abgeändert.

Der Kodex regelt die Tätigkeiten der Rechtsanwälte und Praktikanten und sieht neben einer Serie von allgemeinen Grundsätzen, Verhaltensregeln für die Beziehungen zu den Kollegen, für die Beziehungen zum Mandanten und schlussendlich für das Verhältnis zur Gegenpartei, den Richtern und zu Dritten vor.

Der Rechtsanwalt und der Praktikant, die gegen diese Bestimmungen der Berufsordnung verstoßen, werden vom Ausschuss der Rechtsanwaltskammer einem Disziplinarverfahren unterzogen; im Laufe dieses Verfahrens werden im Dialog mit dem Beschuldigten jene Missbräuche und Unterlassungen festgestellt und geprüft, für die Sanktionen vorgesehen sind, die in den schwerwiegendsten Fällen bis zur Streichung aus dem Rechtsanwaltsverzeichnis führen können.
Die Berufsordnung der Rechtsanwälte

Disziplinarrechts-
sprechung des
Ausschusses der
Rechtsanwalts-
kammer

Disziplinarrechts-
sprechung des
nationalen Anwaltsrates