Die ständige Weiterbildung

    Mit dem Weiterbildungsreglement des CNF Nr. 6 vom 16. Juli 2014 wurde der Fachbereich der anwaltschaftlichen Weiterbildung umfassend überarbeitet.

    Zur Umsetzung der neuen Bestimmungen wurde innerhalb der RAK die Kommission für die ständige Weiterbildung eingerichtet.

    Diese Kommission innerhalb der Kammer befasst sich mit folgenden Tätigkeiten:

    • die Überprüfung und/oder Verwaltung von Anerkennungsanträgen, die von Mitgliedern nach ihrer Teilnahme an einer zuvor nicht anerkannten Weiterbildungsveranstaltung eingereicht werden;
    • die Verwaltung von präventiven Anerkennungsanträgen, die von externen Stellen und/oder externen Verbänden eingereicht werden;
    • die Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen der RAK Bozen für ihre eigenen Mitglieder;
    • alle drei Jahre, die Organisation des Regionalen Anwaltskongresses.

    Bitte beachte: Die Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht oder deren fehlende oder untreue Bescheinigung stellen Disziplinarvergehen gemäß der Berufsordnung dar und sind der Einstellung von Praktikanten sowie der Eintragung und dem Verbleib der Eintragung in gesetzlich vorgesehenen Listen (Art. 25, Abs. 7 Weiterbildungsreglement) hinderlich.

    Beschlüsse CNF

    Weiterbildungsjahr 2020:
    5 BGH, davon 2 in den Pflichtfächern
    Beschluss Weiterbildung 20.03.2020 Nr. 168

    Weiterbildungsjahr 2021:
    15 BGH, davon 3 in den Pflichtfächern
    Beschluss Weiterbildung 18.12.2020 Nr. 310

    Weiterbildungsjahr 2022:
    15 BGH, davon 3 in den Pflichtfächern
    Beschluss Weiterbildung 17.12.2021 Nr. 513

    Weiterbildungsjahr 2023:
    15 BGH, davon 3 in den Pflichtfächern
    Beschluss Weiterbildung 16.12.2022 Nr. 716

    Weiterbildungsjahr 2024:
    15 BGH, davon 3 in den Pflichtfächern
    Beschluss Weiterbildung 14.12.2023 Nr. 237


    Letzte Änderung

    22 März 2024, 10:45